Freie Plätze

Liebe Eltern, wir haben bald wieder freie Betreuungsplätze!

Anmeldung

Liebe Eltern, gerne können Sie uns per Mail an info@zachers-kinderträume.de Ihren Betreuungswunsch für Ihr Kind mitteilen. Bitte nennen Sie uns dazu die Daten Ihres Kindes und die gewünschte Betreuungszeit.

Gerne können Sie uns Ihren Betreuungswunsch auch mitteilen, wenn keiner der genannten Plätze zeitlich zu Ihnen passt, da bei uns immer wieder Plätze auch spontan durch Umzüge usw. frei werden.

Die Mindestbetreuungszeit in unserer Kindertagespflege beträgt 30 Stunden pro Woche (z.B. bei einer fünf Tage Woche wären dies 6 Stunden pro Tag) und kann bis auf 46 Stunden erhöht werden.Platzkriterium ist auch die Länge der Betreuungszeit. D.h. wer lange in der Kindertagespflege betreut werden möchte, hat Vorrecht vor einer kurzen Betreuungszeit.

Im Landkreis Tübingen gilt, basierend auf aktueller Rechtsprechung, dass für Kinder im Alter ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum 3. Geburtstag keine Bedarfsprüfung durch das Landratsamt Tübingen mehr erfolgt. Bisher musste der Bedarf ab mehr als 30 Betreuungsstunden in der Woche nachgewiesen werden – Ein Bedarf der Eltern lag vor, bei: Studium, Berufstätigkeit, Ausbildung. Der Betreuungsbedarf wird in diesem Altersbereich ausschließlich von den Eltern festgelegt. Eine gesonderte Prüfung oder Nachweispflicht entfällt.

Das heißt, dass die Eltern selbst entscheiden können, ob sie 30 Stunden pro Woche, oder bis zu 46 Stunden pro Woche ohne Arbeitsnachweis bei uns anmelden.  

Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, können wir gerne einen gemeinsamen Termin vereinbaren. Vor Ort können wir uns gegenseitig kennen lernen und offene Fragen klären.

Kosten

Die Kosten für die Betreuung werden nach Antragstellung zum Großteil vom Landkreis übernommen und können zudem von der Steuer abgesetzt werden .

Von der Kostenbeitragspflicht befreit sind nach §90Abs.4 Satz 2 SGBVIII benannte Personengruppen:

  1. Beziehende von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
  2. Beziehende von Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII
  3. Beziehende von Leistungen nach §§2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
  4. Beziehende von Kinderzuschlag gemäß §6a des Bundeskindergeldgesetzes
  5. Beziehende von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Hier finden Sie weiter Informationen zur Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege im Landkreis Tübingen vom 16.07.2025

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Betreuung in der Kindertagespflege auch weiterhin günstiger ausfallen wird als eine Betreuung in einer Krippe z.B. der Stadt Rottenburg.

Hierzu ein Vergleich (Stand 01.01.2026):

Platz 30-34 Stunden in der Kindertagespflege (U3):

bei einem Jahreseinkommen bis 80.000 Euro pro Jahr: 275 Euro

Platz 30 Stunden in einer städtischen Krippe (U3): 514 Euro + 60 Euro Essengeld

Vergleicht man die Tabellen aus den angefügten Links (Stand 01.01.2026) miteinander wird man immer zu dem Ergebnis kommen, dass die Kindertagespflege günstiger bleibt, egal in welcher Einkommensgruppe.

Diese Preise der Stadt gelten für ein Schuljahr 2025/2026 und werden, wie auch die Elternbeiträge in der Kindertagespflege ab 01.09.2026 mit großer Sicherheit erneut nach oben hin angepasst. Wir gehen also weiterhin davon aus, dass die Kindertagespflege für die Eltern die preiswertere Alternative bleibt.

Elternbeiträge der Stadt Rottenburg 2025/2026

Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege im Landkreis Tübingen

Für die Eltern fällt daher nur ein sehr geringer, einkommensabhängiger Eigenanteil (weitere Informationen gibt es beim Tageselternverein Familiäre Kinderbetreuung im Landkreis Tübingen e. V. ) an, wodurch die Betreuung finanziell gut planbar und erschwinglich bleibt.

Information zum Zuschuss der Stadt Rottenburg für die Kindertagespflege:

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Stadt Rottenburg am Neckar die Kindertagespflege für Kinder mit Wohnsitz in Rottenburg mit 0,50 € pro Betreuungsstunde zusätzlich bezuschusst.

Für Kinder, die nicht in Rottenburg wohnen, entfällt dieser Zuschuss. Das bedeutet, dass Eltern in diesem Fall 0,50 € pro Betreuungsstunde privat an Zacher’s Kinder(t)räume entrichten müssen.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.